Pealkiri |
Der Königl. Mayst. und dero Reiche Schweden verordneter Gouverneur dess Fürstenthumbs Ehsten in Lieffland, und General-Stadthalter auff Reval, Erich Oxenstiern Axelson, Graff zu Südermöhre, Freyherr auff Kymitho, Erbherr auff Tydöön, Wybi und Görwelen, etc. Thue kund, Demnach der Löblichen Ritter- vnd Landschafft vnd allen Eingesessenen dieses Landes, auß eigener Erfahrung sattsam bekandt vnd wissen seyn kan, in welchem einem verrückten Stat alle gute Policey, Satzung- vnd Ordnungen durch den hochschädlichen Land- vnd Vorkauff, wor vnd an welchem Ort dieselbe practiciret wird, in Städten vnd Ländern gerahten, daß auch kein auffrichtiger Handel vnd Wandel vor sich gehen, ... dafern eine solche Verordnung durch sonderbahren Ernst der Hohen Obrigkeit, vnd dem dieselbe an jhre stat verordnet, bey zeiten nicht gestewret vnd mit nützlichen Satzungen, Abmahnungen vnd dergleichen begegnet werde; ... Actum Revall den 10. Aprilis 1649. Erich Oxenstiern Axelson. |
Autor |
Oxenstierna, Erik Axelsson, 1624-1656, autor
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Ilmunud |
[Reval] : [s.n.], [1649] ([Reval] : [H. Westphal]) |
Ilmumiskoht |
Tallinn |
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Tallinn, trükkimiskoht |
Kirjeldus |
[4] l. ; 4° (18 cm) |
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